AlphaBridge

Rahmen & Vertrauen

Aufsichtsrechtlicher Status.

Unser Status ist öffentlich, überprüfbar und stabil. Diese Seite stellt ihn vollständig dar: die Rechtsidentität der Gesellschaft, ihren Anschluss an eine von der FINMA anerkannte Organisation und die Kontrollen, die jede Transaktion regeln. Transparenz ist hier die Regel und der Ausgangspunkt jeder Beziehung.

Das Dispositiv
AlphaBridge Sàrl
AlphaBridge Sàrl
UID
CHE-154.606.977
LEI
984500NFE1C64373H997
Aufsichtsrechtlicher Status
OAR SO-FIT N°1386
Art. 2 al. 3 LBA
Organisme de Surveillance pour Intermédiaires Financiers & Trustees
Genf · Schweiz
Rue du Général-Dufour 20, 1204 Genève, Suisse

Das Dispositiv

Drei Säulen.

Anschluss

Der SO-FIT unter der Nummer 1386 angeschlossen. SO-FIT ist eine von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation, zugelassen für die Aufsicht über Finanzintermediäre und Trustees.

Rechtlicher Rahmen

Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG), seine Geldwäschereiverordnung (GwV) und die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA). Die in Art. 3 bis 9 GwG festgelegten Sorgfaltspflichten prägen die tägliche Arbeit.

Prüfung & Aufsicht

Die AlphaBridge unterliegt einer jährlichen unabhängigen GwG-Prüfung durch eine von SO-FIT zugelassene Prüfgesellschaft. Der Bericht wird der SRO übermittelt und gemäss den aufsichtsrechtlichen Anforderungen aufbewahrt.

Schweizer Architektur

Das Dispositiv auf drei Ebenen.

Eine klare Aufsichtskette, vom Bundesgesetzgeber bis zur Organisation, die AlphaBridge beaufsichtigt.

  1. 01 · Ebene 1 · Gesetzgeber

    Schweizerische Eidgenossenschaft

    Erlässt und passt die Bundesgesetze (GwG, BankG, FIDLEG, FINIG) an, die den Finanzsektor regeln.

  2. 02 · Ebene 2 · Behörde

    FINMA

    Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. Erteilt Banklizenzen, überwacht die Märkte und anerkennt Selbstregulierungsorganisationen.

  3. 03 · Ebene 3 · SRO

    SO-FIT

    Von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation. Beaufsichtigt die angeschlossenen Finanzintermediäre und Trustees, darunter die AlphaBridge Sàrl unter der Nummer 1386.

Im Alltag

KYC, Monitoring, MROS.

KYC / KYB

Identifizierung des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, Überprüfung der Mittelherkunft und Risikoklassifizierung. Für institutionelle Kundschaft gelten verstärkte Sorgfaltspflichten.

Laufendes Monitoring

Operative Überwachung der Transaktionen, automatisierte Kontrollen gegen internationale Sanktionen (EU, OFAC, UNO, SECO) und Listen politisch exponierter Personen.

Meldungen MROS / goAML

Bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung erfolgt die Meldung gemäss Art. 9 GwG über die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) und die goAML-Plattform.

Ein Rahmen in Bewegung

Ein Rahmen, der sich weiterentwickelt, ein konstanter Anspruch.

Das schweizerische Finanzrecht präzisiert die Behandlung digitaler Vermögenswerte fortlaufend, vom FINIG bis zum Gesetz über die Distributed-Ledger-Technologie (DLT-Gesetz). Parallel harmonisiert die europäische MiCA-Verordnung den EU-Markt. AlphaBridge verfolgt diese Entwicklungen und passt ihre Verfahren laufend an: Der Rahmen wird stärker, der Anspruch bleibt derselbe.

Der Geltungsbereich, klar benannt.

Die AlphaBridge Sàrl ist als Finanzintermediär tätig, nicht als Bank im Sinne des Bundesgesetzes über die Banken (BankG): Sie nimmt keine Publikumseinlagen entgegen, und die Guthaben sind nicht durch die esisuisse-Garantie gedeckt. Genau zu benennen, was unser Status umfasst, gehört zu diesem Status.

Digitale Vermögenswerte bergen eigene Risiken — Volatilität, Liquidität, Unwiderruflichkeit der Transaktionen, jurisdiktionelle Dimension. Die Risikoaufklärung erläutert sie in voller Transparenz.

Ein Gespräch beginnen.

Ein erster Austausch, in Genf, gedeckt durch das Schweizer Berufsgeheimnis. Die Zeit zuzuhören, vor jeder Verpflichtung.