Anschluss
Der SO-FIT unter der Nummer 1386 angeschlossen. SO-FIT ist eine von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation, zugelassen für die Aufsicht über Finanzintermediäre und Trustees.
Rahmen & Vertrauen
Unser Status ist öffentlich, überprüfbar und stabil. Diese Seite stellt ihn vollständig dar: die Rechtsidentität der Gesellschaft, ihren Anschluss an eine von der FINMA anerkannte Organisation und die Kontrollen, die jede Transaktion regeln. Transparenz ist hier die Regel und der Ausgangspunkt jeder Beziehung.
Das Dispositiv
Der SO-FIT unter der Nummer 1386 angeschlossen. SO-FIT ist eine von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation, zugelassen für die Aufsicht über Finanzintermediäre und Trustees.
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG), seine Geldwäschereiverordnung (GwV) und die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA). Die in Art. 3 bis 9 GwG festgelegten Sorgfaltspflichten prägen die tägliche Arbeit.
Die AlphaBridge unterliegt einer jährlichen unabhängigen GwG-Prüfung durch eine von SO-FIT zugelassene Prüfgesellschaft. Der Bericht wird der SRO übermittelt und gemäss den aufsichtsrechtlichen Anforderungen aufbewahrt.
Schweizer Architektur
Eine klare Aufsichtskette, vom Bundesgesetzgeber bis zur Organisation, die AlphaBridge beaufsichtigt.
Erlässt und passt die Bundesgesetze (GwG, BankG, FIDLEG, FINIG) an, die den Finanzsektor regeln.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. Erteilt Banklizenzen, überwacht die Märkte und anerkennt Selbstregulierungsorganisationen.
Von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation. Beaufsichtigt die angeschlossenen Finanzintermediäre und Trustees, darunter die AlphaBridge Sàrl unter der Nummer 1386.
Im Alltag
Identifizierung des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, Überprüfung der Mittelherkunft und Risikoklassifizierung. Für institutionelle Kundschaft gelten verstärkte Sorgfaltspflichten.
Operative Überwachung der Transaktionen, automatisierte Kontrollen gegen internationale Sanktionen (EU, OFAC, UNO, SECO) und Listen politisch exponierter Personen.
Bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung erfolgt die Meldung gemäss Art. 9 GwG über die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) und die goAML-Plattform.
Das schweizerische Finanzrecht präzisiert die Behandlung digitaler Vermögenswerte fortlaufend, vom FINIG bis zum Gesetz über die Distributed-Ledger-Technologie (DLT-Gesetz). Parallel harmonisiert die europäische MiCA-Verordnung den EU-Markt. AlphaBridge verfolgt diese Entwicklungen und passt ihre Verfahren laufend an: Der Rahmen wird stärker, der Anspruch bleibt derselbe.
Die AlphaBridge Sàrl ist als Finanzintermediär tätig, nicht als Bank im Sinne des Bundesgesetzes über die Banken (BankG): Sie nimmt keine Publikumseinlagen entgegen, und die Guthaben sind nicht durch die esisuisse-Garantie gedeckt. Genau zu benennen, was unser Status umfasst, gehört zu diesem Status.
Digitale Vermögenswerte bergen eigene Risiken — Volatilität, Liquidität, Unwiderruflichkeit der Transaktionen, jurisdiktionelle Dimension. Die Risikoaufklärung erläutert sie in voller Transparenz.
Ein erster Austausch, in Genf, gedeckt durch das Schweizer Berufsgeheimnis. Die Zeit zuzuhören, vor jeder Verpflichtung.